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   BAG, 03.04.1958 - 3 AZR 20/55   

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https://dejure.org/1958,923
BAG, 03.04.1958 - 3 AZR 20/55 (https://dejure.org/1958,923)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1958 - 3 AZR 20/55 (https://dejure.org/1958,923)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1958 - 3 AZR 20/55 (https://dejure.org/1958,923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Unwirksamkeit einer Herabgruppierung - Festellungsklage - Fehlendes Feststellungsinteresse - Einrede der Verjährung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 03.04.1958 - 3 AZR 20/55
    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage gegen den Fiskus wird unter dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie vor allem dann bejaht, wenn einzelne Fragen aus dem Dienstverhältnis eines noch im Dienst stehenden Arbeitnehmers streitig geworden sind, die sowohl für dde Vergangenheit wie die Zukunft Bedeutung haben, weil die Feststellungsklage hier in der Regel zu einer einfacheren Erledigung der vorhandenen Streitpunkte führt (vgl. BAG 1, 60; BAG AP Nr. 1 zu § 3 TO.A und Nr. 2 zu § 9 TVG; BGHZ 2, 250; Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 256 Anm. III 5b; Rosenberg, Lehrbuch der ZPO, 6. Aufl., Seite 383).
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Fststellungsklage

    Auszug aus BAG, 03.04.1958 - 3 AZR 20/55
    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage gegen den Fiskus wird unter dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie vor allem dann bejaht, wenn einzelne Fragen aus dem Dienstverhältnis eines noch im Dienst stehenden Arbeitnehmers streitig geworden sind, die sowohl für dde Vergangenheit wie die Zukunft Bedeutung haben, weil die Feststellungsklage hier in der Regel zu einer einfacheren Erledigung der vorhandenen Streitpunkte führt (vgl. BAG 1, 60; BAG AP Nr. 1 zu § 3 TO.A und Nr. 2 zu § 9 TVG; BGHZ 2, 250; Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 256 Anm. III 5b; Rosenberg, Lehrbuch der ZPO, 6. Aufl., Seite 383).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; BAG Urteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO 1977 = NZA 1993, 475; BAGE 74, 201 [BAG 21.09.1993 - 9 AZR 580/90] = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977; BAG Urteil vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 230/94 - n.v.; jüngst BAG Urteil vom 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78

    Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen

    Bd. 94 Nr. 59; RAG 3, 286; BGHZ 22, 43; 37, 331 [BGH 04.07.1962 - V ZR 14/61]; BGH VersR 1975, 440; BAG AP ZPO § 256 Nr. 17 und 24).
  • LAG Sachsen, 19.06.2000 - 9 Sa 908/99

    Streit über die Länge des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf

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  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 368/92

    Unzulässigkeit der Feststellungsklage - Gewährung von neun weiteren Urlaubstagen

    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteile vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475; vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 230/94

    Vergangenheitsbezogenes Feststellungsinteresse - Beendigung eines

    Die auf die Feststellung eines vergangenheitsbezogenen Rechtsverhältnisses gerichtete Klage ist dagegen nur zulässig, wenn sich aus der beantragten Feststellung Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Urteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977).
  • ArbG Kempten, 05.11.1997 - 3 Ca 1317/97

    Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Tennistrainer; Zuständigkeit

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